1. Allgemeine Regelungen
  2. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.
    1. Der Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
    2. Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  3. Die vereinseigene Gaststätte bleibt weiterhin geschlossen. Der eingerichtete Lieferservice ist davon nicht betroffen.
  4. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände, auch solchen, die über den Lieferservice bestellt wurden, ist untersagt. Davon ausgenommen sind Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs.
  5. Die Auffahrt zum Clubhaus ist für private PKW gesperrt. Ausgenommen sind lediglich der Pächter, Lieferdienste und die Müllabfuhr. Die Nutzung der Parkfläche am Clubhaus ist untersagt.
  6. Die Nutzung des Spielplatzes und der Terrasse ist weiterhin nicht zulässig.
  7. Spiel- und Trainingsbetrieb
  8. Auch während des Spiels ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
  9. Zulässig sind nur Einzelspiele.
  10. Die Bänke auf den Plätzen wurden der Verordnung entsprechend mit großem Abstand aufgestellt. Sie dürfen nicht verschoben werden. Bei ihrer Benutzung ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.
  11. Trainingseinheiten dürfen nur individuell oder in Kleingruppen bis maximal 3 Personen (einschließlich Trainer) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass bis auf Weiteres kein allgemeines Vereins- oder Mannschaftstraining möglich ist.
  12. Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
  13. Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für die benutzten Sport- und Trainingsgeräte. Soweit diese von wechselnden Personen genutzt werden, sind sie regelmäßig, d.h. möglichst bei jedem Nutzerwechsel, zu desinfizieren. Es sollten nur die eigenen Bälle mit den Händen berührt werden.
  14. Die Nutzung der Umkleidekabinen, der WC und der Duschen ist bis auf Weiteres nicht möglich, da hier zunächst die Einhaltung der strengen Hygieneanforderungen sichergestellt werden muss.