Nutzungsordung für die Clubanlage des TC Rot-Weiß Kaiserslautern gültig ab 20.04.2020
von Rolf Wörner | 23. April 2020 | Allgemein
- Allgemeine Regelungen
- Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen werden.
- Der Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
- Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
- Die vereinseigene Gaststätte bleibt weiterhin geschlossen. Der eingerichtete Lieferservice ist davon nicht betroffen.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände, auch solchen, die über den Lieferservice bestellt wurden, ist untersagt. Davon ausgenommen sind Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs.
- Die Auffahrt zum Clubhaus ist für private PKW gesperrt. Ausgenommen sind lediglich der Pächter, Lieferdienste und die Müllabfuhr. Die Nutzung der Parkfläche am Clubhaus ist untersagt.
- Die Nutzung des Spielplatzes und der Terrasse ist weiterhin nicht zulässig.
- Spiel- und Trainingsbetrieb
- Auch während des Spiels ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
- Zulässig sind nur Einzelspiele.
- Die Bänke auf den Plätzen wurden der Verordnung entsprechend mit großem Abstand aufgestellt. Sie dürfen nicht verschoben werden. Bei ihrer Benutzung ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.
- Trainingseinheiten dürfen nur individuell oder in Kleingruppen bis maximal 3 Personen (einschließlich Trainer) durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass bis auf Weiteres kein allgemeines Vereins- oder Mannschaftstraining möglich ist.
- Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten.
- Besonders strenge Hygieneanforderungen gelten für die benutzten Sport- und Trainingsgeräte. Soweit diese von wechselnden Personen genutzt werden, sind sie regelmäßig, d.h. möglichst bei jedem Nutzerwechsel, zu desinfizieren. Es sollten nur die eigenen Bälle mit den Händen berührt werden.
- Die Nutzung der Umkleidekabinen, der WC und der Duschen ist bis auf Weiteres nicht möglich, da hier zunächst die Einhaltung der strengen Hygieneanforderungen sichergestellt werden muss.