Die Gaststätte Juliano im TC Rot-Weiß Kaiserslautern ist ab dem 13.05.2020 wieder geöffnet. Dabei sind aber die nach wie vor strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen der 6. Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 08.05.2020 zu beachten. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aufgeführt.

 Für den Spielbetrieb gelten nach wie vor die bekannten Auflagen und Beschränkungen.

Bitte halten Sie sich bei dem Besuch unserer Anlage in Ihrem eigenen Interesse, aber auch im Interesse unseres Vereins und zum Schutz unseres Wirts, an diese Vorgaben.

Für den Vorstand

Dr. Rolf Wörner                                                         Dr. Falko Zink
1. Vorsitzender                                                          2. Vorsitzender

 

Information für Mitglieder und Gäste zum Umgang mit der CoVid 19-Pandemie

Nutzung der Gaststätte (gültig ab 13.05.2020)

  1. Allgemeine Regelungen
  2. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen weiterhin unverändert auch auf unserer Anlage, soweit für das Tennisspiel selbst keine Erleichterungen zugelassen sind.
  3. Der Aufenthalt auf unserem Vereinsgelände ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands oder mit mehreren Personen eines einzigen weiteren Hausstands zulässig.
  4. Zu anderen Personen ist auf unserem Vereinsgelände (wo immer möglich) ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  5. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände, auch solchen, die über den Lieferservice der Gaststätte bestellt wurden, ist zur Sicherstellung der behördlich festgelegten Beschränkungen untersagt. Davon ausgenommen sind Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs.
  6. Die Auffahrt zum Clubhaus ist für private PKW gesperrt. Ausgenommen sind lediglich der Pächter, die Anlieferung von Waren und die Müllabfuhr. Die Nutzung der Parkfläche am Clubhaus ist untersagt.
  7. Die Nutzung der Terrasse ist ausschließlich für den Betrieb der Gaststätte und nicht zum Verweilen zulässig.
  8. Gaststättenbetrieb
  9. Eine freie Platzwahl ist nicht zulässig. Der Zutritt zur Gaststätte ist nur nach Aufforderung durch den Clubwirt Janan Pati oder dessen Mitarbeiter*innen zulässig. Vor der Terrasse am Treppenaufgang ist eine Wartezone eingerichtet. Von dort aus werden Plätze im Innen- und Außenbereich der Gaststätte zugewiesen.
  10. Es besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sämtlicher Gäste. Unser Clubwirt Janan Pati wird entsprechende Formulare bereithalten.
  11. Der Thekenbereich ist für den Verbleib von Gästen geschlossen. Eine Bewirtung erfolgt ausschließlich an Tischen.
  12. An einem Tisch dürfen höchstens die Personen sitzen, die nicht vom Kontaktverbot der o.g. Regelung A Ziff. 1a) erfasst sind.
  13. Tische dürfen nicht geteilt werden. An Biertischen im Außenbereich dürfen höchstens sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind.
  14. Es besteht Gesichtsmaskenpflicht ab der Wartezone gemäß Regelung B Ziff. 2. Die Gäste der Einrichtung haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies ist nur unmittelbar am Platz entbehrlich.
  15. Die Verweildauer in der Gaststätte ist auf maximal zwei Stunden beschränkt.
  16. WCs dürfen nur einzeln genutzt werden, d.h. jeweils eine weibliche Person darf die Damentoilette nutzen, eine männliche Person die Herrentoilette.