Allgemeines

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung. Personen, die nicht bereit sind, die nachstehenden Regelungen einzuhalten, ist der Zutritt zur Anlage untersagt.

Coronabeauftragter des Vereins ist unser Cheftrainer Neil Prickett.

Personen mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, u.a. Halsschmerzen, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörung dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.

Es ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft. Die entsprechenden Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Desinfektion usw.) und die Hust- und Niesetikette sind zu beachten. Auf Berührungen, Umarmungen, Handschlag usw. sollte verzichtet werden.

Nutzung der Sanitärbereiche

Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Duschen können von maximal 2 Personen (Damenumkleide) bzw. 3 Personen (Herrenumkleide) genutzt werden.

In den Sanitär- und Umkleidebereichen dürfen zur Sicherstellung einer dauerhaften Belüftung die Fenster auch im Winter nicht vollständig geschlossen werden.

Nutzung der Halle

Der Zutritt ist zur Halle und den Sanitärbereichen ist nur Geimpften, Genesenen und Personen, die diesen gemäß der 29. CovBelVO gleichgestellt sind, gestattet. Dies gilt aber nur dann, wenn dieser Personenkreis auch einen aktuellen, negativen Test einer anerkannten Teststelle vorweisen kann.

In begründeten Einzelfällen kann für betreute Trainingsgruppen in Abstimmung mit dem Coronabeauftragten die Durchführung eines Antigen-Schnelltests vor Ort vereinbart werde. Die Entscheidung hierüber trifft der Coronabeauftragte. Von der Testpflicht befreit sind Personen mit Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung).

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen bei Nachweis einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung die Halle nutzen, wenn sie zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen.

Im Vorraum der Halle sowie in den Umkleidekabinen gelten für alle Nutzer die Maskenpflicht und das Abstandsgebot.

Für Minderjährige folgende zusätzliche Regelungen:

  • Zusätzlich zu dem oben genannten Personenkreis dürfen bis zu 25 Minderjährige, auch wenn diese nicht geimpft oder genesen sind, in der Halle anwesend sein.
  • Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres entfallen Maskenpflicht, Abstandsgebot und Testpflicht.
  • Für Kinder bis drei Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres entfällt die Testpflicht und anhängig von ihrem Impfstatus.
  • Für ältere Minderjährige entfällt die Testpflicht, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.

Alle Trainer, bei Medenrundenspielen die Mannschaftsführer, aber auch alle anderen Hallennutzer sind aufgerufen, diese Regeln zu kommunizieren und auf deren Einhaltung in ihrem Einflussbereich hinzuwirken.    

Der Verein als Hallenbetreiber wird die Einhaltung dieser Regelungen stichprobenartig überwachen.

Beim Betreten sind die Hände zu desinfizieren. Hierzu stehen Spender im Eingangsbereich und bei den Bänken in der Halle sowie in den Sanitärbereichen zur Verfügung. Waschgelegenheiten sind nur in den Sanitärbereichen im Clubhaus vorhanden.

Die Mitnahme von Gegenständen sollte sich auf das für die Sportausübung unbedingt Notwendige beschränkt. Ergänzend wird auf das Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränken gemäß der geltenden Nutzungsordnung hingewiesen.

Auch unter den Bedingungen der Corona-Bekämpfung ist eine Verschmutzung des Hallenbodens unbedingt zu vermeiden. Der Verein behält sich bei Verstößen vor, die Reinigungskosten beim Verursacher geltend zu machen.

Vor jeder Stunde sind von den Spielern zur Sicherstellung einer ausreichenden Querlüftung die Türen der Halle sowie des Vorraums für 5 -10 min zu öffnen. In regelmäßigen Abständen erfolgt außerdem eine intensive Querlüftung durch den Platzwart.

Durchführung des Vereinstrainings

Für die Durchführung des Vereinstrainings gelten die obigen Regelungen unverändert.

Die Gruppengröße richtet sich nach Bestimmungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung.

Bei Krankheit bzw. Unwohlsein ist eine Teilnahme am Training untersagt.

Betreuungspersonen ist der Zutritt nur unter den obigen Bedingungen gestattet.

Sollte ein Trainingsteilnehmer positiv auf Corona getestet worden sein, sind der Trainer und der Vorstand Breitensport umgehend zu informieren.

 

Jede Zuwiderhandlung kann den Verweis von der Anlage und den Ausschluss vom Spiel- und Trainingsbetrieb zur Folge haben. Bei massiven Verstößen behält sich der Verein weitergehende Maßnahmen vor.

 

Für den Vorstand 

Dr. Rolf Wörner                                                                Dr. Falko Zink                                                                                                                              1.Vorsitzender                                                                  2. Vorsitzender