Hygienekonzept für die Tennishalle des TC Rot-Weiß Kaiserslautern
gemäß der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27.CoBeLVO), gültig ab 08.11.2021

Allgemeines

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung. Personen, die nicht bereit sind, die nachstehenden Regelungen einzuhalten, ist der Zutritt zur Anlage untersagt.

Coronabeauftragter des Vereins ist unser Cheftrainer Neil Prickett.

Personen mit offensichtlichen Symptomen einer Atemwegserkrankung, u.a. Halsschmerzen, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörung dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.

Es ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, soweit die jeweils geltende Corona-Bekämpfungsverordnung keine andere Regelung trifft. Die entsprechenden Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Desinfektion usw.) und die Hust- und Niesetikette sind zu beachten. Auf Berührungen, Umarmungen, Handschlag usw. sollte verzichtet werden.

Nutzung der Sanitärbereiche

Die Benutzung der sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Die Duschen können von maximal 2 Personen (Damenumkleide) bzw. 3 Personen (Herrenumkleide) genutzt werden.

In den Sanitär- und Umkleidebereichen dürfen zur Sicherstellung einer dauerhaften Belüftung die Fenster auch im Winter nicht vollständig geschlossen werden.

Steuerung der allgemeinen Hallennutzung

Der Zutritt ist nur genesenen, geimpften oder getesteten Personen erlaubt. Im Vorraum sollten Masken getragen werden, soweit die Abstandsregel nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren. Hierzu stehen Spender im Eingangsbereich und bei den Bänken in der Halle zur Verfügung. Waschgelegenheiten sind nur in den Umkleiden im Clubhaus vorhanden.

Die Mitnahme von Gegenständen sollte sich auf das für die Sportausübung unbedingt Notwendige beschränkt. Ergänzend wird auf das Verbot der Mitnahme von Speisen und Getränken gemäß der geltenden Nutzungsordnung hingewiesen.

Auch unter den Bedingungen der Corona-Bekämpfung ist eine Verschmutzung des Hallenbodens unbedingt zu vermeiden. Der Verein behält sich bei Verstößen vor, die Reinigungskosten beim Verursacher geltend zu machen.

Vor jeder Stunde sind von den Spielern zur Sicherstellung einer ausreichenden Querlüftung die Seitentüren für 5 -10 min zu öffnen. In regelmäßigen Abständen erfolgt außerdem eine intensive Querlüftung der Halle und des Vorraums durch den Platzwart.

Durchführung des Vereinstrainings

Für die Durchführung des Vereinstrainings gelten die obigen Regelungen unverändert.

Die Gruppengröße richtet sich nach den Bestimmungen für die aktuell geltende Corona-Warnstufe. Bei Krankheit bzw. Unwohlsein ist eine Teilnahme am Training untersagt.

Auch Betreuungspersonen ist der Zutritt nur dann gestattet, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Sollte ein Trainingsteilnehmer positiv auf Corona getestet worden sein, sind der Trainer und der Vorstand Breitensport umgehend zu informieren.

Jede Zuwiderhandlung kann den Verweis von der Anlage und den zeitweisen Ausschluss vom Spiel- und Trainingsbetrieb zur Folge haben!

 

Für den Vorstand

Dr. Rolf Wörner                                                                                                                                                                                 Dr. Falko Zink
1. Vorsitzender                                                                                                                                                                                   2. Vorsitzender