1. Allgemeine Regelungen
  2. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen gemäß der „9. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ auch unserer Anlage.
  3. Die Bewirtung in der Gaststätte und auf der Terrasse erfolgt in der Verantwortung unseres Pächters unter Beachtung der Vorgaben für die Gastronomie.
  4. Die Auffahrt zum Clubhaus ist für private PKW gesperrt. Ausgenommen sind lediglich der Pächter, Lieferdienste und die Müllabfuhr. Die Nutzung der Parkfläche am Clubhaus ist untersagt.
  5. Die Entscheidung über die Öffnung der Sportstätte obliegt der Vereinsführung bzw. einer von ihr beauftragten Person.
  6. Regelungen für den Spielbetrieb
  7. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, bleiben untersagt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden. Es ist stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch beim Betreten und Verlassen des Platzes. Besonders hingewiesen wird auf die „Niesetikette“.
  8. In Situationen, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist ein Abstand von 3 m zu anderen Personen einzuhalten.
  9. Besondere Regelungen gelten für das Vereinstraining.
  10. Zuschauer sind nicht erlaubt.
  11. Trainingsgeräte und Kontaktflächen werden regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel desinfiziert.
  12. Personenbezogene Einzelmaßnahmen
  13. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen die Anlage nicht betreten und insbesondere nicht am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen.
  14. Alle Personen müssen sich bei Betreten der Anlage die Hände desinfizieren oder waschen. Waschgelegenheiten sind in den sanitären Einrichtungen vorhanden. Desinfektionsmittel sind ggf. von den Nutzern selbst mitzubringen.
  15. Einrichtungsbezogene Maßnahmen
  16. Die Benutzung der Toiletten ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig. Aufgrund der örtlichen Situation ist ein Zutritt nur einzeln möglich. Die Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  17. An den Waschbecken werden Flüssigseife und Einmalhandtücher zum Abtrocken zur Verfügung gestellt.
  18. Die Sanitärbereiche und Umkleiden werden dauerhaft belüftet. Die Fenster und Lüftungsklappen dürfen nicht geschlossen werden.