1. Jegliches Trainieren in der aktuellen Situation erfolgt auf eigene Gefahr! Die Vorgaben der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in jeweils geltender Fassung sind unbeschadet dieser Sonderregelungen zur Platz- und Spielordnung zu beachten!
  2. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln (siehe Homepage bzw. Aushänge) müssen strikt eingehalten werden.
  3. Die Gruppengröße im Vereinstraining wird auf maximal 5 Teilnehmer begrenzt. Auch im laufenden Trainingsbetrieb ist der Mindestabstand von 1,5 Metern stets einzuhalten.
  4. Auch beim Kommen und Gehen muss diese Abstandsregelung beachtet werden. Deshalb spielen wir dieses Jahr auf den Plätzen 1/2, 13/14 und 16, um einen separaten Ein- bzw. Ausgang zu ermöglichen. Der Eingang ist besonders gekennzeichnet.
  5. Der Trainingsplatz darf erst betreten werden, wenn die vorherige Gruppe ihn verlassen hat. Die Schüler sind 5 Minuten vor dem Training vor dem Platz und warten mit einem Mindestabstand von 1,5 m untereinander, bis der Trainer sie geordnet einlässt. Wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, gilt die Maskenpflicht.
    Die Trainingsteilnehmer gehen zielstrebig zu den Plätzen, die ihnen per Mail mitgeteilt werden, und verlassen sie unmittelbar nach Beendigung des Trainings, um direkt den Nachhauseweg anzutreten.
    Zuspätkommer können nur schwer in den laufenden Trainingsbetrieb integriert werden, bitte pünktlich sein!
  6. Die Bälle werden ausschließlich vom jeweiligen Trainer ins Spiel gebracht und wieder eingesammelt
  7. Taschen, Getränke etc. sind auf dem zugewiesenen Stuhl oder Bank abzulegen.
  8. Das Trainieren von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  9. Die Trainingseinheiten dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden. Soweit Teilnehmer gebracht und abgeholt werden, hat dies auf dem Parkplatz zu erfolgen. Ein längerer Aufenthalt auf dem Parkplatz oder auf dem Vereinsgelände ist nicht gestattet: „Bringen-Verabschieden-Abholen“
  10. Bei Krankheit bzw. Unwohlsein ist eine Teilnahme am Training untersagt.
  11. Sollte ein Trainingsteilnehmer positiv auf Corona getestet worden sein, sind der Trainer und der Vorstand Breitensport umgehend zu informieren.
  12. Jede Zuwiderhandlung kann den Verweis von der Anlage und den zeitweisen Ausschluss vom Spiel- und Trainingsbetrieb zur Folge haben!
  13. Anweisungen von Vorstandsmitgliedern ist Folge zu leisten!