Liebe Vereinsmitglieder,

die Corona-Pandemie hält Deutschland nach wie vor fest im Griff und es ist zu erwarten, dass das öffentliche Leben noch lange mehr oder weniger starken Einschränkungen unterworfen sein wird. Naturgemäß bleibt davon auch der Sport nicht verschont, so dass auch unser Vereinsleben nicht wie gewohnt ablaufen kann. Die jährliche Mitgliederversammlung wird auf den Herbst verschoben. Die Saisoneröffnung muss ersatzlos entfallen und ob unser Sommerfest, das in diesem Jahr unter dem Motto „95 Jahre TC Rot-Weiß“ stehen sollte, stattfinden kann, ist noch offen. Hoffen wir das Beste.

Überraschend hat nun unsere Landesregierung mit der „4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ vom 17.04.2020 gewisse Lockerungen hinsichtlich des Umgangs mit der CoVid-19-Pandemie beschlossen. Diese Verordnung tritt ab Montag, den 20.04.2020 in Kraft. Ab diesem Termin ist Individualsport im Freien, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand nach § 4, Abs. 1 der Verordnung eingehalten werden können, zu Freizeit- und Trainingszwecken wieder zulässig. Dies bedeutet, dass auch das Tennisspielen auf unserer Anlage wieder möglich ist, soweit die gebotenen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Bezogen auf die konkrete Situation des TC Rot-Weiß Kaiserslautern hat der Vorstand die geltenden Verhaltensregeln in einer Nutzungsordnung zusammengefasst, die auf unserer Anlage ausgehängt wird und ab dem 20.04.2020 gilt.

Die CoVid 19-Pandemie stellt die gesamte Bevölkerung vor große Herausforderungen und Zumutungen. Der TC Rot-Weiß Kaiserslautern ist sich seiner Verantwortung für die Gesundheit seiner Mitglieder und der Gesamtbevölkerung bewusst. Wir appellieren daher an unsere Mitglieder, zurückhaltend und verantwortungsbewusst mit den neuen Regelungen umzugehen. Wir leisten mit der Einhaltung der ohnehin schon gelockerten Regelungen unseren bescheidenen Beitrag zu einer positiven Entwicklung des Pandemieverlaufs und sollten uns im eigenen Interesse bewusst sein, dass nur so die nun geltenden Erleichterungen nicht gefährdet werden.

  • Vertrauen sie der Wissenschaft und der Politik. Befolgen Sie die Abstandsregelungen und Versammlungsverbote, auch wenn Sie deren Sinnhaftigkeit für sich persönlich in Frage stellen.
  • Beschränken Sie Ihre Spielzeiten, wenn Sie erkennen, dass die Anlage stärker frequentiert wird.
  • Halten Sie sich nicht länger, als für das Spiel unbedingt notwendig ist, auf der Anlage auf.
  • Spielen Sie zu Zeiten, wenn die Anlage erfahrungsgemäß wenig frequentiert ist. Nutzen Sie, soweit Ihnen das möglich ist, die Vormittagsstunden und den frühen Nachmittag.
  • Ein besonderer Appell richtet sich an die älteren Mitglieder. Seien Sie sich Ihres erhöhten Risikos bei einer Ansteckung bewusst und richten Sie Ihr Verhalten danach aus.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund.

Für den Vorstand

Dr. Rolf Wörner                                                                                                                                              Dr. Falko Zink
1. Vorsitzender                                                                                                                                               2. Vorsitzender